Widerrufsrecht für Verbraucher beim entgeltlichen Maklervertrag

Mit Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie durch den deutschen Gesetzgeber zum 13.06.2014 ist jeder Makler verpflichtet, jeden Verbraucher, mit dem ein Maklervertrag im Fernabsatz (E-Mail, Fax, Telefon, Internet etc.) oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen wird, über sein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu belehren:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Ihren Widerruf richten Sie bitte formlos an:

PKImmobilien
Oberstraße 27
41352 Korschenbroich
Telefon: +49 (0) 2131 6614747
Mobil: +49 (0) 172 2155555
Internet: www.pkimmobilien.de
Email: info@pkimmobilien.de


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Ausführliche Erklärung des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist und mit ihrer Ausführung erst begonnen wurde, nachdem Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen.

Ende der Widerrufsbelehrung

Sie kennen das Widerrufsrecht schon aus anderen Bereichen im dem Online-Handel etc.. Nach den Vorschriften der EU gilt dies nun auch für Maklerverträge, die mit Verbrauchern im Fernabsatz (E-Mail, Fax, Telefon, Internet etc.) außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden. Seit dem 13. Juni 2014 ist der Makler vom Gesetzgeber (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642) verpflichtet, jeden Immobilieninteressenten hier über sein Widerrufsrecht zu belehren. Auch wenn Sie sich nur unverbindlich informieren wollen, schließen Sie bereits einen Maklervertrag ab, wenn Sie unsere Leistungen (Informationen, Exposé, Besichtigung etc.) in Anspruch nehmen und Sie über die Provisionspflicht bei Abschluss eines Kaufvertrages informiert wurden. Das Verbraucherwiderrufsrecht gilt nicht nur für Maklerverträge, sondern auch für eine Vielzahl von anderen Verträgen im Immobilienbereich. Sachverständigen- bzw. Gutachterverträge und mietrechtliche Vereinbarungen sind ebenfalls widerrufbar, der Wohnungsmietvertrag dagegen nur, soweit keine Besichtigung stattgefunden hat.

Ein Maklervertrag kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bereits zustande, wenn Sie sich bloß über das Objekt informieren wollen, Sie von der Provisionspflicht wissen und die Dienste (Besichtigung, Exposé etc.) des Maklers in Anspruch nehmen (BGH, Urt. V. 3.5.12 – III 62/11)

Sie müssen – wie bisher – nur dann eine Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht.

Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn Sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – nicht abgerechnet. Wenn Sie sich die Immobilie also zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies unverbindlich und kostenfrei. Sie als Interessent/Verbraucher haben das Recht, den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Sollten Sie nach der Besichtigung letztlich kein Interesse an dem Objekt haben, müssen Sie, wie bisher nichts weiter tun, also auch nicht widerrufen. Ihr Makler wird Ihnen keine Rechnung stellen.

Ihr Makler kann das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Sie können nicht darauf verzichten, da Sie beide an die Vorschriften gesetzlich gebunden sind. Hat der Makler seine Leistung vollständig erbracht, können Sie Ihr Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen verlieren (§ 356 Abs. 4 BGBn.F.). Seine Leistung ist vollständig erbracht, wenn er Ihnen „die Gelegenheit zum Abschluss eines Haupt – Vertrags vermittelt oder nachgewiesen“ hat (§ 652 BGB) oder anders formuliert, Sie den Miet- oder Kaufvertrag verhandelt haben und abschließen können.